

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir legen großen Wert auf eine klare und transparente Zusammenarbeit. Unsere AGB regeln die Zusammenarbeit, Leistungsvereinbarungen und Zahlungsbedingungen, damit du von Anfang an genau weißt, worauf du dich einlässt.
Mit deinem Vertragsabschluss sicherst du dir nicht nur erstklassige Steuer- und Finanzberatung, sondern auch ein starkes Team, das dich langfristig begleitet. Wir sind spezialisiert auf Direktvertrieb, verstehen deine Herausforderungen und setzen uns dafür ein, dass du steuerlich und finanziell optimal aufgestellt bist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Steuer- und Wirtschaftsberatung im Direktvertrieb
1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
1.1 Diese AGB regeln die Zusammenarbeit zwischen der Direkt Wirtschaftsberatung GmbH (im Folgenden „Anbieter“) und den Mandanten (im Folgenden „Kunde“) insbesondere für Werkverträge, Verträgen über die Führung von Büchern, die Vornahme der Personalverrechnung und der Abgabenverrechnung im Ausmaß der durch das BiBuG festgelegten Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch den Anbieter im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, den Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. Die Mitarbeit anderer selbständiger Bilanzbuchhalter ist schriftlich zu vereinbaren.
1.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB gegenüber Kunden, die Unternehmer sind jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird der Anbieter den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
1.5 Angebote des Anbieters sind gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, immer freibleibend; erst die Bestellung / Beauftragung durch den Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Gegenüber Verbrauchern hält sich der Anbieter an ein Angebot für vierzehn (14) Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden.
1.6 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Anbieter ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.
2. Geltungsbereich und Umfang
2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber.
2.2 Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsaufträge und sonstigen Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
2.3 Der Anbieter ist verpflichtet sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung durch den Anbieter, so ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene Teile eines Auftrages.
3. Umfang und Ausführung des Auftrages
3.1 Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart.
4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
4.1 Der Auftraggeber hat dem Anbieter die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei Formvorschriften.
4.2 Der Anbieter ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Vorbereitung und Erstellung von Jahres-und anderen Abschlüssen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter auch ohne dessen besondere Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten“ Vorlage wird gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Anbieters bekannt werden. Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom Anbieter zu vertreten.
5. Sicherung der Unabhängigkeit
5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter des Anbieters verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
6. Berichterstattung
6.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist zulässig.
6.2 Der Auftraggeber und der Anbieter stimmen überein, dass für den Dienstleistungs-, Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder laufende- oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der Berichterstattung werden gesondert vereinbart.
6.3 Gibt der Anbieter über die Ergebnisse seiner Tätigkeit eine schriftliche Äußerung ab, ist ausschließlich diese ausschlaggebend für eine Beurteilung.
7. Schutz des geistigen Eigentums /Urheberrecht/Nutzung
7.1 Die Leistungen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder
Vertretungsauftrages vom Anbieter, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen, Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu verwenden. Eine sonstige Verwertung ist unzulässig.
7.3 Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Anbieters zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den Anbieter zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
7.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum des Anbieters sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadenersatzansprüche des Anbieters nach sich.
7.5 Der Anbieter verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist.
8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung
8.1 Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.
8.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Anbieter zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des Anbieters erlangt hat.
8.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel, Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.
8.4 Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen des Punktes 9.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Der Anbieter hat entsprechend den Bestimmungen des § 10 BiBuG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftung des ANBIETER im Falle schlichter grober Fahrlässigkeit ist auf die im § 10 Abs. 3 BiBuG vorgegebene Mindestversicherungssumme beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. Dies gilt auch für die Verletzung von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gemäß Punkt 1.7.
9.2 Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend gemacht werden.
10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz
10.1 Der Anbieter ist gemäß § 39 BiBuG verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
10.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den Anbieter schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
10.3 Der Anbieter darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
10.4 Die Schweigepflicht des Anbieters, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen selbständigen Bilanzbuchhalter gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
10.5 Der Anbieter ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages zu verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Anbieter gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses. Dem ANBIETER überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen, Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.
10.6 Der Anbieter verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht nach Artikel 15 DSGVO nachkommen kann. Sofern für solche Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
10.7 Der Anbieter hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.
10.8 Der Anbieter ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß Punkt 10.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.
11. Honoraranspruch und -höhe
11.1 Der Anbieter hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung des Auftraggebers mit dem Anbieter.
11.2 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den Anbieter, so gebührt diesem gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart hat.
11.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des Anbieters einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.
11.4 Die vereinbarte Honorarsumme wird mit einem monatlichen Aconto mittels SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Bei Auftragserfüllung wird eine Honorarnote über die Endabrechnung erstellt, welche ein Zahlungsziel von 7 Tagen enthält. Die Beanstandung der Arbeiten des Anbieter berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen.
11.5 Der Anbieter hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen.
11.6 Der Anbieter kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang erwiesen. Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Anbieter nur bei krass grober Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden. Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.
11.7 Eine Beanstandung der Arbeiten des Anbieters berechtigt, außer bei offenkundigen wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Punkt 11.5 zustehenden Vergütungen.
11.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters auf Vergütungen nach Punkt 11.5 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Alle Zahlungen für ausgestellte Rechnungen müssen ohne Abzüge oder Aufrechnungen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum auf das angegebene Konto des Anbieters erfolgen
12.2 Der Anbieter darf die monatlichen Preise für wiederkehrende Leistungen in Daueraufträgen ohne Zustimmung des Kunden maximal einmal pro Jahr nach billigem Ermessen um bis zu 10 % mit Wirkung für die Zukunft erhöhen.
12.3 Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter Rechnungen per E-Mail an den Kunden versendet. Sofern der Kunde Unternehmer ist, erfolgt auf Wunsch des Kunden gegen Aufpreis von EUR 1,00 pro Rechnung ein postalischer Versand der Rechnungen.
12.4 Ist der Kunde Unternehmer, kann der Anbieter mit Eintritt des Verzugs Zinsen und Mahngebühren in Höhe von neun komma zwei (9,2) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnen. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt der Verzugszins vier (4) Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
12.5 Die Erbringung der Leistungen durch den Anbieter im Rahmen von Daueraufträgen ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit der Bezahlung der vereinbarten Preise in Höhe eines Betrages, der die Preise für zwei (2) Monate erreicht in Verzug, ist Der Anbieter berechtigt, die betroffenen Teilleistungen bis zur Zahlung der Preise zu unterbrechen oder die betroffenen Teilleistungen ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Neben den Preisen, für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbachten Leistungen steht dem Anbieter eine Abgeltungsgebühr in Höhe der vereinbarten Preise für die Zeit von der Kündigung bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zu. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass der Anbieter kein oder ein geringerer Schaden als die Abgeltungsgebühr entstanden ist. Wird dieser Nachweis erbracht, ist nur der nachgewiesene Schaden zu ersetzen. Sonstige weitergehende Rechte des Anbieters wegen Verzugs bleiben unberührt. Die Beendigung des Vertrags entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Einstellung genutzten Leistungen.
13. Kündigung
13.1 Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.
13.2 Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr.
14. Anzuwendendes Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
14.1 Auf diesen Vertrag zwischen dem Anbieter und Auftraggeber ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
14.2 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Anbieters.
14.3 Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Anbieters zuständig.
15. Verträge mit Verbrauchern
Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Bemerkung:
Wir möchten darauf hinweisen, dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit auf diesen Seiten die männliche Sprachform verwendet wird. Sämtliche Ausführungen gelten natürlich in gleicher Weise für die weibliche.